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Die Feuerbestattung ist die mit religiösen oder weltanschau-lichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an das "Element Feuer". Bei der Feuerbestattung ist zu unterscheiden zwischen der Einäscherung des Verstorbenen und der Beisetzung der Aschereste in einer Urne in die Erde oder einem anderen dafür bestimmten Platz, z.B. ein Kolumbarium. Diese Übergabe wird daher nicht als Bestattung bezeichnet sondern als Beisetzung. Erst mit ihr ist die Feuerbestattung abgeschlosssen. Die Feuerbestattung ist der Erdbestattung rechtlich gleichgestellt. Die Rechtsgrundlage ist im Feuerbestattungsgesetz geregelt.